Auch in diesem Jahr besteht wieder die Möglichkeit, bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises Lippe die Fischerprüfung abzulegen. Das Ablegen der Prüfung ist notwendig, um den Fischereischein zu erhalten – ohne diesen Schein darf nicht geangelt werden. Die diesjährige Prüfung findet in der Zeit vom 6. bis 17. November statt.
In der theoretischen Prüfung sind Fragen aus den Fachgebieten Allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz sowie Geräte- und Gesetzeskunde zu beantworten. Die theoretische Prüfung wird am 6. und 7. November jeweils in der Zeit von 14 bis 16 Uhr im Feuerwehrausbildungszentrum in Lemgo stattfinden.
Im praktischen Teil müssen die Prüflinge ein bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenbauen und das weitere notwendige Zubehör hinzufügen. Außerdem müssen sie die ausreichende Artenkenntnis der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse nachweisen. Die praktische Prüfung findet in der Zeit vom 13. bis 17. November jeweils ab 8.30 Uhr, 10.15 Uhr, 13 Uhr und 14.30 Uhr im Feuerwehrausbildungszentrum in Lemgo statt.
Der Antragsvordruck ist auf der Internetseite des Kreises Lippe (Stichwort: Fischerprüfung) zu finden und kann zusätzlich auch schriftlich, telefonisch – 05231/62 2355 oder 62 2354 – oder per E-Mail (jagdbehoerde@kreis-lippe.de) angefordert werden.
Der Antrag muss spätestens bis Freitag, 6. Oktober, bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Lippe eingereicht werden. Später eintreffende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Pressemeldung Kreis Lippe
Wer den schriftlichen und den praktischen Teil der Fischerprüfung 2017 oder einen der beiden Teile nicht bestanden hat, kann an einer Nachprüfung Anfang März 2018 teilnehmen. Genauere Details zur Nachprüfung werden zeitnah bekanntgegeben.
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