Auch in diesem Jahr besteht wieder die Möglichkeit, bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises Lippe die Fischerprüfung abzulegen. Eine erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung ist notwendig, um den Fischereischein zu erhalten – ohne diesen Schein darf nicht geangelt werden. Die erste Prüfung des Jahres findet in der Zeit vom 5. bis 8. März statt.
In diesem Jahr kann die praktische Prüfung direkt im Anschluss an den theoretischen Teil abgelegt werden. Am Montag, 5. März, ist eine Prüfungsteilnahme ab 8 Uhr und am Dienstag, 6. März, sowie am Donnerstag, 8. März, jeweils ab 13 Uhr möglich.
In der theoretischen Prüfung sind Fragen aus den Fachgebieten Allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz sowie Geräte- und Gesetzeskunde zu beantworten. Im praktischen Teil müssen die Prüflinge ein bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenbauen und das weitere notwendige Zubehör hinzufügen. Außerdem müssen sie die ausreichende Artenkenntnis der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse nachweisen.
Der Antrag zur Prüfungsteilnahme muss spätestens bis Montag, 5. Februar, bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Lippe eingereicht werden. Später eintreffende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Wer den praktischen Teil der Fischerprüfung 2017 nicht bestanden hat, kann seine Nachprüfung auch an diesen Terminen wahrnehmen.
Der Antragsvordruck ist auf der Internetseite des Kreises Lippe (Stichwort: Fischerprüfung) zu finden und kann zusätzlich auch schriftlich, telefonisch – 05231/62 2355 oder 62 2354 – oder per E-Mail (jagdbehoerde@kreis-lippe.de) angefordert werden.
Pressemeldung Kreis Lippe
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