Das Gesundheitsamt des Kreises Lippe im Medicum Lemgo führt infektionshygienische Erstbelehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe durch. Die Termine für diese Belehrungen können ab dem 1. Juni 2016 online gebucht werden. Auf der Internetseite www.gesundheitsamt-lippe.de können Interessierte dann unter der Rubrik Erstbelehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe ihre Termine online reservieren.
Hintergrund: Personen, die beruflich in der Herstellung, der Weiterverarbeitung oder dem Verkauf von Lebensmitteln arbeiten wollen, müssen besondere Hygienevorschriften beachten.
Sie dürfen die in § 42 Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgeführten Tätigkeiten lediglich dann ausüben, wenn sie an einer infektionshygienischen Belehrung teilgenommen haben und dies durch eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes gemäß § 43 IfSG nachweisen können. Hierdurch wird sichergestellt, dass jeder weiß, wie er sich im Krankheitsfall zu verhalten hat. Eine mögliche Ansteckungsgefahr über die verarbeiteten Lebensmittel auf die Verbraucher soll auf diese Weise vermieden werden. Die Bescheinigung über die Erstbelehrung gilt ein Leben lang, allerdings ist alle zwei Jahre eine Nachbelehrungen durch den derzeitigen Arbeitgeber erforderlich. Bei Aufnahme der ersten Tätigkeit im Lebensmittelgewerbe darf diese Bescheinigung nicht älter als 3 Monate sein.
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