Ärztekammer-Westfalen-LippeDer Beschluss des Bundeskabinetts zum geplanten Tarifeinheitsgesetz ist nach Ansicht des Präsidenten der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, eine „Blamage und Beschädigung des Grundgesetzes“. Das verfassungsmäßig verbriefte Recht der Koalitionsfreiheit in Artikel 9 des Grundgesetzes werde mit Füßen getreten, so der Kammerpräsident. „Wer die Tarifeinheit einführen will, handelt schlicht und einfach verfassungswidrig.“

Windhorst fordert, die Freiheit der Arbeitnehmer zur Gründung von Gewerkschaften und damit die Koalitionsfreiheit und Tarifpluralität zu erhalten. Insbesondere die arztspezifischen Tarifverträge in den Krankenhäusern hätten sich durch ihre Befriedungsfunktion bewährt. Es sei wichtig, dass auch weiterhin ein ärztlicher Verband die Arbeitssituation und Tarifentwicklung für Ärzte in den Kliniken regele, um den Betriebsfrieden zu gewährleisten. Windhorst warnt in diesem Zusammenhang vor einer „Versorgungsunruhe in unseren Krankenhäusern“, wenn zukünftig Tarifstreitigkeiten auf dem Rücken der Patienten ausgetragen würden.

Zudem sei der Beschluss des Bundeskabinetts ein negatives Signal an den ärztlichen Nachwuchs. Wer Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern daran hindere, selbst zu entscheiden, wer für sie die Bedingungen ihrer Arbeit verhandelt, füge der Attraktivität des ärztlichen Berufs weiteren schweren Schaden zu und bewirke eine Verschärfung der Nachwuchsprobleme in der ärztlichen Patientenversorgung. „Um das zu verhindern, muss die Bundesregierung das Grundrecht der Koalitionsfreiheit respektieren“, so Windhorst. Er fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, jede Einschränkung der gewerkschaftlichen Rechte durch gesetzgeberische Eingriffe, die dem Geist des Grundgesetzes widersprechen, zu widerstehen.
Pressemeldung Ärztekammer Westfalen Lippe


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