Hauptausschuss

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Im Zuge der Einbringung des Haushaltsplanes für das Jahr 2015 in der Sitzung des Rates am 01.10.2014 wurde eine aktuelle Auflistung mit ersten Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen zum Haushaltsplanentwurf 2015 vorgelegt. Darin enthalten ist der Vorschlag, bei der Hundesteuer Mehreinnahmen in Höhe von ca. 7.000 € zu erzielen. Dieser Betrag wird erreicht, wenn der Steuersatz für das Halten eines Hundes von derzeit 36,96 € auf 48,00 € jährlich erhöht wird.

Der derzeitige Steuersatz ist seit dem Jahr 2002 unverändert und zudem deutlich geringer als dies in Nachbarkommunen der Fall ist. Die Steuersätze für das Halten von zwei Hunden (75,00 € je Hund) sowie von drei oder mehr gehaltenen Hunden (150,00 € je Hund) sind bereits zum 01.01.2012 erhöht worden und sollen so bestehen bleiben.

Hans-Adolf Albrecht mahnte an, dass man seinerzeit die Erhöhung der Steuern für einen Hund bewusst ausgelassen habe. Er schlug vor, die Steuern mäßiger zu erhöhen und wählte die Mitte zwischen den beiden genannten Beträgen. Ein Hund habe, u. a. für ältere Ehepaare, durchaus auch einen sozialen Aspekt.

Stadtkämmerer Rolf Stodieck warf ein, dass er diese Abstriche nicht empfehlen könne. Es müsse gespart werden. Jetzt gleich beim ersten Punkt zu beschneiden sei nicht zu empfehlen.

Bürgermeister Geise rechnete den Mitgliedern vor, dass es sich letztlich lediglich um nicht mal einen Euro im Monat handle, und kam Gottfried Eichhorn, der diese Rechnung ebenfalls auf der Zunge hatte, damit zuvor. Eichhorn ergänzte, dass er diesen Betrag für sozial vertretbar halte.

Das sahen auch die übrigen Mitglieder des Hauptausschusses so und votierten für die Erhöhung der Hundesteuer. Ebenso für die Erhöhung der Vergnügungssteuer, die jedoch nur diejenigen betrifft, die Geldspielgeräte vorhalten. Hier wurde von 15% auf 17% für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten und Spielhallen erhöht.

Beide Entscheidungen müssen nun auch noch vom Rat in der Sitzung am 17.12.2014 beschlossen werden um dann rechtsgültig ab dem 1. Januar 2015 in Kraft treten zu können.


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