Von Januar bis März 2019 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 6 734 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 0,5 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (damals: 6 770 Fälle). Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen (d. h. alle Forderungen, die von den Gläubigern bis zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an die Statistiker bei den Amtsgerichten angemeldet wurden), summierte sich auf 1,1 Milliarden Euro (1. Quartal 2018: 0,9 Milliarden Euro) und lag damit um 14,9 Prozent über dem entsprechenden Vorjahresergebnis.
1 455 Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen betrafen Unternehmen; das waren etwa so viele wie im ersten Quartal 2018 (damals: 1 457 Unternehmensinsolvenzen). In 1 039 Fällen wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet; in 416 Fällen (28,6 Prozent) wurde eine Eröffnung mangels Masse abgewiesen. Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich auf 0,7 Milliarden Euro und waren damit um 36,9 Prozent höher als im ersten Vierteljahr 2018 (damals: 0,5 Milliarden Euro).
Ursächlich für den Anstieg der Forderungen bei gleichzeitig stagnierender Zahl der Insolvenzen war eine höhere Zahl von Insolvenzanträgen wirtschaftlich bedeutender Unternehmen als vor einem Jahr. Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren 11 155 und damit mehr als doppelt so viele Beschäftigte als ein Jahr zuvor von einer Unternehmensinsolvenz betroffen (damals: 5 294 Arbeitnehmer).
Neben den Unternehmen beantragten 4 303 Verbraucher, zu denen Arbeitnehmer, Rentner oder Arbeitslose gehören, im ersten Vierteljahr 2019 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das waren 0,3 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (erstes Quartal 2018: 4 318 Fälle). Die übrigen 976 Fälle betrafen ehemals selbstständig tätige Personen, Nachlässe, Gesamtgut sowie natürliche Personen als Gesellschafter.
Wie die Statistiker weiter mitteilen, weichen die voraussichtlichen Forderungen häufig von den im Insolvenzverfahren ermittelten endgültigen Forderungen ab, wobei die Abweichungen sowohl negativ als auch positiv ausfallen können. (IT.NRW)
«« vorheriger Beitrag: Nicht alles, was laut ist, ist verboten
nächster Beitrag: Broschüre der Initiative „impulse 50+“ liegt vor »»