Foto: Stiftung Warentest.

Die Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge sind über 100 Jahre alt, passen häufig nicht zu heutigen Familienkonstellationen und führen zu unerwünschten Ergebnissen. Ein Testament zu verfassen ist deshalb nicht nur etwas für Ältere, sondern auch für Unverheiratete und Partner aus verschiedenen Ländern, Eltern mit kleinen Kindern und Patchworkfamilien.

 

Wie man seine Liebsten am besten absichert oder gemeinnützig vererbt und welche Regeln dabei zu beachten sind, beschreibt die Zeitschrift Finanztest ausführlich in ihrer August-Ausgabe. Ein Testament ist zum Beispiel notwendig, wenn ein Ehepaar ein Haus besitzt und der eine nach dem Tod des anderen alleine über die Immobilie verfügen möchte. Die gesetzliche Erbfolge sieht nämlich vor, dass auch die Kinder erbberechtigt sind.

 

Auch Unverheiratete können mit einem Testament den Partner absichern. Denn ohne diese Regelung werden sie beim Tod des Partners wie Fremde behandelt und der Überlebende geht leer aus. Besonders kompliziert ist es bei Patchworkfamilien, denn die gesetzliche Erbfolge deckt sich häufig nicht mit den Wünschen von Wiederverheirateten. Eltern mit kleinen Kindern sollten ebenfalls regeln, was im Falle ihres Todes passieren soll, denn sonst entscheidet mitunter das Familiengericht.

 

Bei Partnern aus zwei Ländern stellt sich die Frage danach, welches Recht gilt und was genau dieses regelt. Mit Testament lässt sich der Wille der Partner festlegen. Jeder zehnte über 60 Jahre in Deutschland überlegt, mit seinem Erbe einen guten Zweck zu unterstützen. Wie man in vier Schritten gemeinnützig vererbt, erklärt Finanztest ebenfalls ausführlich. Das Titelthema Testament findet sich in der August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/testament.

 

Pressemeldung: Stiftung Warentest.


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