Kreis Lippe. Die Landesregierung hat für die NRW-Kommunen eine 70-Millionen-Klage gegen den Bund gewonnen. Gemeinsam mit Brandenburg und Niedersachsen hat NRW seit August 2014 vor dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung gestritten. „Der Bund hat Geld einbehalten, das den Kommunen gesetzlich zusteht. Aus unserer Sicht war das ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Finanzen der Kommunen“, so die lippischen SPD-Landtagsabgeordneten Ute Schäfer, Jürgen Berghahn und Dr. Dennis Maelzer.
„Die Klage Nordrhein-Westfalens war erfolgreich und zeigt jetzt, dass sich dieser Weg gelohnt hat – vor allem für den Kreis Lippe. Es ist gut, dass das Bundessozialgericht das Vorgehen des Bundes endlich korrigiert hat und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger geurteilt hat, die dieses benötigen“, führt Maelzer weiter aus. Nordrhein-Westfalen erhalte nun inklusive der Zinsen rund 72 Millionen Euro zurück. Dem Kreis Lippe kommen davon rund 360.000 Euro zugute, berichten die SPD-Politiker.
Die Kommunen hatten 2012 zunächst weniger Geld abgerufen als erwartet. Der Bund hatte deshalb Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket rückwirkend einbehalten. Dieses Vorgehen haben die Richter nun korrigiert. Insgesamt muss der Bund 284 Millionen Euro für das Bildungs- und Teilhabepaket zurückzahlen. Dieses Geld wurde in den Monaten April, Mai und Juni 2014 nicht bereitgestellt. Diese Summe – plus die angefallenen Zinsen – fließt nun zurück nach Nordrhein-Westfalen. NRW-Sozialminister Guntram Schneider will laut SPD die nun zusätzlich anfallenden etwa 72 Millionen Euro für NRW komplett an die Kommunen weiterleiten.