Jetzt ist es amtlich: Ab dem 1. Juni 2015 zahlt der Mieter grundsätzlich nur dann eine Courtage, wenn der Makler in seinem Auftrag eine Mietwohnung sucht und findet. So steht es im neuen, bundesweit gültigen Wohnungsvermittlungsgesetz. Nils Benze LBS-Gebietsleiter in Blomberg, begrüßt, dass damit jetzt wieder klare Verhältnisse herrschen: „Wir haben in den letzten Monaten eine massive Verunsicherung insbesondere bei Immobilienkäufern und -verkäufern festgestellt. Bei Kaufimmobilien ändert sich jedoch nichts.“ Auch die Vermietung von Gewerbeimmobilien betreffe die Neuregelung nicht. Vielmehr versucht der Gesetzgeber damit, Mietinteressenten in ohnehin teuren Ballungsräumen zu entlasten.
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