Jürgen Berghahn & Dennis Maelzer

Jürgen Berghahn & Dennis Maelzer

Politiker sollen ihre Nebeneinkünfte offen legen, um mögliche Interessenskollisionen zu vermeiden. Diese Auffassung vertreten die lippischen Landtagsabgeordneten der SPD, Dr. Dennis Maelzer und Jürgen Berghahn und unterstützen deshalb die Bemühungen für ein neues Abgeordnetengesetz in Nordrhein-Westfalen.

„Die Öffentlichkeit soll einen besseren Überblick über die Nebeneinkünfte der Abgeordneten erhalten. In Zukunft wird es leichter möglich sein, eventuelle Abhängigkeiten oder Loyalitätskonflikte einzelner Parlamentarier im Gesetzgebungsprozess zu erkennen. Das ist ein wichtiger Schritt, um unsere Arbeit noch transparenter zu machen“, ist sich Dennis Maelzer sicher.

Regelmäßige Einkünfte sollen in Stufen veröffentlicht werden. Einnahmen aus Beratertätigkeit, der Mitgliedschaft in Vorständen und Aufsichtsräten oder Vortragshonorare sollen detailliert in Euro und Cent veröffentlich werden. Verstößt ein Mitglied gegen die Veröffentlichungspflichten kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.

Jürgen Berghahn erklärt: „Die Öffentlichkeit wird besser erkennen können, dass es solche Abhängigkeiten viel seltener gibt, als es die geläufigen Vorurteile vermuten lassen. Mehr Transparenz wird auch mehr Vertrauen schaffen. Spannender sind da schon die beruflichen Nebentätigkeiten- bzw. die berufliche Selbständigkeit einiger Abgeordneten.“ Der Konsens mit den anderen Fraktionen werde gesucht. Notfalls sei die rot-grüne Mehrheit aber auch bereit, alleine für mehr Transparenz zu sorgen.

Eine weitere Änderung betrifft das Beschäftigungs- und Finanzierungsverbot von Verwandten aus der Mitarbeiterpauschale. Jürgen Berghahn hierzu: „Dieses Beschäftigungs- und Finanzierungsverbot wird auf Verwandte dritten Grades ausgeweitet.“ Zwar habe es hier in der Vergangenheit keine erkennbaren Interessenskollisionen gegeben, die Erfahrungen aus Bayern seien jedoch Anlass für diese Ausweitung.

Bei der Veröffentlichungspflicht sind folgende Stufen in der Diskussion: Die Stufe 1 könnte jährliche Einkünfte bis 1.000 Euro erfassen, die Stufe 2 Einkünfte bis 2.500  Euro, die Stufe 3 Einkünfte bis 5.000 Euro, die Stufe 4 Einkünfte bis 10.000 Euro, die Stufe 5 Einkünfte bis 20.000 Euro, die Stufe 6 Einkünfte bis 40.000 Euro, die Stufe 7 Einkünfte bis 60.000 Euro. Danach würde in Schritten zu je 30.000 Euro fortgefahren.


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