In der Sitzung des Ausschusses für SJS am 25.02.2013 und des Hauptausschusses am 28.02.2013 wurde beschlossen, dass der Verein zur interkulturellen Förderung ausländischer Kinder und Jugendlicher e.V. mit der Wahrnehmung der Aufgaben nach den Bestimmungen des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW beauftragt wird. Die vom Land NRW über die Bezirksregierung Arnsberg an die Stadt Blomberg ausgezahlten Integrationspauschalen wurden bis Ende 2014 an den Verein zur Aufgabenwahrnehmung weitergeleitet. Da dieser Verein jedoch zum 31.12.2014 aufgelöst wurde, übernahm die Ev.-ref. Kirchengemeinde Blomberg die Aufgaben.
Die Ev.-ref. Kirchengemeinde Blomberg wurde nun, rückwirkend ab dem 01.07.2015, auch offiziell mit der Wahrnehmung der Aufgaben nach den Bestimmungen des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW (bei einer Enthaltung) beauftragt. Die vom Land NRW über die Bezirksregierung Arnsberg an die Stadt Blomberg ausgezahlten Integrationspauschalen nach § 14 Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW wird an die Ev.-ref. Kirchengemeinde Blomberg zur Aufgabenwahrnehmung Ziff. 1 weitergeleitet. Die Ev.-ref. Kirchengemeinde Blomberg trägt für eine ordnungsgemäße Mittelbewirtschaftung (inkl. Verwendungsnachweis) im Sinne der Vorschriften des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW Sorge. Eine Kündigung ist jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende möglich.