Ausschuss-BIG-Blomberg

Das alte Feuerwehrgerätehaus in Herrentrup in der Meinberger Str. 4 wird abgerissen und an gleicher Stelle durch ein neues Feuerwehrgerätehaus ersetzt. Diesem, in der gestrigen Sitzung vorgeschlagenen Grundsatzbeschluss, folgten die Mitglieder des Betriebsausschusses Blomberger Immobilien- und Grundstücksverwaltung einstimmig. Andreas Wolf verdeutlichte, dass die Verwaltung noch ganz am Anfang der Planung sei und es zu früh, sei um ganz konkrete Zahlen zu nennen. Die Verwaltung wies darauf hin, dass der Erwerb eines Grundstückes an anderer Stelle, verbunden mit den Kosten für die Trafoverlegung, finanziell weniger attraktiv sei, zudem genieße man vor Ort einen Bestandsschutz und müsse sich nicht um eine mögliche Nutzungsänderung an einem anderen Standort kümmern.

 
Alle Mitglieder waren vom Grundsatz her einverstanden und sprechen sich für einen Neubau aus. Die Mitglieder konnten jedoch eine Parallele zum Feuerwehrhaus in Großenmarpe ziehen und waren mit den ersten Zahlen nicht ganz zufrieden. Günther Borchard (SPD) mahnte an diese Kosten kritisch zu hinterfragen, ihm erschienen sie „exorbitant hoch“ und auch Friedrich-Wilhelm Meier (CDU) sprach davon, dass es sich hier nicht um einen Freibrief für die Verwaltung handle, die aber bisher einen hervorragenden Job gemacht habe und er daher zuversichtlich sei, das dies auch so fortgeführt werde: „Wir brauchen mehr Informationen, haben wir doch in der Vergangenheit lernen müssen, dass solche Projekte ausufern können.“

 
Im Ergebnis darf sich die Feuerwehr aber schon jetzt auf ein neues Feuerwehrgerätehaus freuen, eines welches in massiver Bauweise, zweistöckig und nach neusten Standards gebaut werden und den Bedarf vor Ort decken wird. Die Verwaltung erhielt durch den Betriebsausschuss grünes Licht für den weiteren Arbeitsauftrag.

 
Erläuterungen Andreas Wolf, Hintergrund aus dem Ratsinformationssystem der Stadt Blomberg: Der Rat der Stadt Blomberg hat am 15.03.2015 den Brandschutzbedarfsplan 2015 beschlossen. Der Brandschutzbedarfsplan versteht sich als ein Handlungskonzept zur Verbesserung des vorbeugenden Brandschutzes und zeigt auf, wo organisatorische oder bauliche Veränderungen und Ersatzbeschaffungen notwendig sind und bietet eine Grundlage für Lösungsansätze. Zu den aufgeführten Maßnahmen zählt auch die Erweiterung/Neubau eines Gerätehauses in Herrentrup.

 

Die Notwendigkeit der Maßnahme wird mit fehlenden Parkplätzen, zu kleiner Fahrzeughalle, erheblichen Sicherheitsmängeln am Gebäude, fehlenden Umkleiden und insgesamt zu geringer Größe des bestehenden Gebäudes begründet. Da sich die Anforderungen seitens der Feuerwehr nicht durch einen Umbau des alten Gebäudes bzw. durch einen Anbau realisieren lassen, wird ein Neubau an gleicher Stelle angestrebt.
Dazu muss das alte Gebäude abgerissen und die, im hinteren Teil des Grundstücks befindliche, Trafostation umgesetzt werden. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat nach fachlicher Überprüfung mitgeteilt, dass sich ein Denkmalwert für das in Rede stehende Objekt nicht ausreichend begründen lässt und rät von einer Eintragung in die Denkmalliste ab. Daher steht einem Abriss nichts entgegen.
Der Standort des jetzigen Feuerwehrgerätehauses in Herrentrup ist im Bebauungsplan Nr. 10/02a als Gemeinschaftsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr festgesetzt. Aufgrund der unmittelbaren Verkehrsanbindung an die B1 ist dieser Standort sowohl für die Einsatzkräfte gut erreichbar als auch für Einsatzfahrten im südwestlichen Stadtgebiet weiterhin hervorragend geeignet.
Für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses muss das linke benachbarte Grundstück mit in Anspruch genommen werden, welches inzwischen von der BIG erworben wurde. Dieser Bereich ist im B-Plan als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt. Gemäß & 4 Abs. 2 Nr. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind in solchen Gebieten Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke allgemein zulässig.
Hierzu gehören u. a. auch Einsatzstellen öffentlicher Rettungsdienste, so dass gegen einen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses an dem Standort auch planungsrechtlich keine Bedenken bestehen. In Absprache mit der Wehrführung und unter Berücksichtigung der von dort benannten Wünsche und Anforderungen wurde eine erste Planung erstellt. Dabei wurde sowohl das Grundstück der alten Feuerwehr als auch das benachbarte Grundstück komplett überplant.
Das neue Gebäude bietet danach Platz für zwei Löschfahrzeuge und enthält die geforderten Umkleide,- Sanitär- und Schulungsräume. Auch ein Raum für die Jugendfeuerwehr könnte entstehen. Im Außenbereich könnten ca. elf Parkplätze angelegt werden.
Eine auf Grundlage der aktuellen Entwurfsplanung, entsprechend DIN 276, von einem Architekturbüro aufgestellte Kostenberechnung ergibt eine Gesamtkostensumme von rund 710.000,00 €. Enthalten sind die Kosten für die Herrichtung und Erschließung des Grundstücks, Bauwerkskosten, Kosten für technische Anlagen, Kosten für Außenanlagen, Nebenkosten für Planung, Tragwerksplanung sowie Fachplanung für die technische Ausrüstung. In den Kosten für die Herrichtung und Erschließung sind ebenfalls ca. 80.000,00 € für den Abbruch des alten Gebäudes und die Verlegung der Trafostation eingeplant. Die Kosten für die Trafoverlegung mussten aufgrund einer im Grundbuch zugunsten des Betreibers eingetragenen persönlichen Dienstbarkeit der Anlage in die Kostenberechnung aufgenommen werden. Nicht eingerechnet sind die Kosten für die spätere Einrichtung des Feuerwehrgerätehauses.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch Weiterleitung der städtischen Investitionspauschale. Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan 2016 vorgesehen.


«« vorheriger Beitrag: „Natur und Fantasie“ im Martiniturm

nächster Beitrag: Barbecue International »»