Ratgeber erläutert Rechtslage in der Nachbarschaft Rasenmähen am Morgen, tobende Kinder im Planschbecken oder die Gartenparty bis in die Nacht: Im Sommer sind viele Nachbarn kaum zu überhören. Das birgt Konfliktpotenzial. Wer sich gestört fühlt und dagegen vorgehen möchte, sollte allerdings zunächst klären, ob der vermeintliche Störenfried auch tatsächlich im Unrecht ist. Orientierung bietet da der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Meine Rechte als Nachbar“.

 

Das Buch geht auf das Nachbarrecht, die gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie die Vorschriften der einzelnen Bundesländer ein. So hat die Rechtsprechung zum Beispiel durchweg festgestellt, dass Kinderlärm in der Regel werktags von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr hinzunehmen ist. Die Nutzung von Rasenmähern ist überhaupt nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt. Die „Grillfrage“ aber ist schon nicht mehr so eindeutig zu beantworten.

 

Wenn jemand in den Sommermonaten gelegentlich grillt, ist nicht von einer wesentlichen Beeinträchtigung im Sinn des bürgerlich-rechtlichen Nachbarrechts auszugehen. Doch wie oft Haus- oder Wohnungseigentümer oder Mieter ihren Grill anwerfen dürfen, wird je nach Wohngegend und Vermieter unterschiedlich geregelt. Mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis erläutert das Buch, wie die Leserinnen und Leser Konflikte beilegen können, damit sie und ihre Nachbarn den Sommer in Ruhe genießen können. Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ hat 224 Seiten und kostet 14,90 Euro, als E-Book 11,99 Euro.

 

Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

 

Pressemeldung und Foto: Verbraucherzentrale NRW.


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