Die Blomberger Versorgungsbetriebe hatte bekanntlich die Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen beantragt. Weitere Infos dazu siehe hier. Einwendungen gegen das Vorhaben konnten während der Auslegungsfrist und bis ein Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 03.09.2018) schriftlich bei der Kreisverwaltung Lippe, 32756 Detmold, Felix-Fechenbach-Straße 5 und bei der Stadtverwaltung Blomberg, Bauen und Stadtentwicklung, 32825 Blomberg, Marktplatz 1 (Rathausnebengebäude, 1. Obergeschoss) erhoben werden. Der Termin zur mündlichen Erörterung der erhobenen Einwendungen für das Verfahren durch die Genehmigungsbehörde wurde auf den 11.09.2018 ab 17.00 Uhr anberaumt. Er wird in der Schießhalle Blomberg, Alter Dreschplatz 1, in 32825 Blomberg stattfinden. Die Erörterung kann bei Bedarf am darauffolgenden Tag ab 17:00 Uhr fortgesetzt werden. Der Erörterungstermin ist gemäß § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Bei Platzmangel haben Behördenvertreter, die Antragstellerin und Personen, die fristgerecht Einwendungen vorgebracht haben, sowie deren rechtsgeschäftliche Vertreter und Beistände Vorrang bei der Teilnahme. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in diesem Termin gem. § 10 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 BImSchG ohne Rücksicht auf das Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.


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