Am heutigen Dienstag startet der Prozess gegen die mutmaßlichen Täter, die am Abend des 25.04.2014 von dem Geschädigten B. versucht haben sollen Geldschulden in Blomberg einzutreiben. Im Pressespiegel des Landgerichts Bielefeld heißt es: Sie sollen sich mit 2 Softairpistolen, einer Machete, einem Springmesser, einem Teleskopschlagstock aus Carbon sowie einem Teleskopschlagstock aus Stahl bewaffnet und nach Blomberg begeben haben, wo der B. Gast einer Party gewesen sein soll. Vor dem Haus des Gastgebers sollen die Angeklagten nach Mitternacht 2 weitere Gäste angetroffen haben, und diese erfolglos unter offener Zurschaustellung der mitgebrachten Waffen aufgefordert haben, den B. herauszuholen.
Nachdem der Gastgeber den Angeklagten gedroht haben soll, die Polizei zu holen, soll es zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen sein. Die Angeklagten sollen die sich nunmehr vor der Tür befindlichen Partygäste unter Einsatz der mitgeführten Waffen angegriffen haben. Der Angeklagte I. (16 Jahre) soll dem G. mit einem Teleskopschlagstock auf die Stirn geschlagen haben. Der Angeklagte H. (20) soll mit seiner Softairpistole auf die Partygäste geschossen haben.
Die Angeklagten sollen sich dann zunächst entschlossen haben, sich zu entfernen. Sie sollen jedoch von Partygästen verfolgt worden sein. Der Angeklagte I. soll daraufhin dem G. die Softwarepistole an die Schläfe gesetzt und mit den Worten „Ich töte Dich“ abgedrückt haben. Der Angeklagte D. (16) soll mit der mitgeführten Machete auf den Kopf des Gastes M. eingeschlagen haben. Dieser soll Kopfverletzungen dadurch vermieden haben, dass er seinen rechten Arm schützend vor diesen gehalten haben soll. Der Angeklagte T. (20) soll mit seinem Schlagstock auf den am Boden liegenden G. eingeschlagen haben. Einer der Angeklagten soll dem G. zu Hilfe eilenden F. Schläge versetzt haben. Mithilfe weiterer Partygäste soll die von den Angeklagten im weiteren Verlauf versuchte Flucht bis zum Eintreffen der Polizei verhindert worden sein.
G. soll mehrere schwere Verletzungen am Kopf – ein Projektil soll aus dem Kopf heraus operiert worden sein –, weitere Partygäste sollen erhebliche Schnittwunden und Hautabschürfungen erlitten haben.
Die Anklage im Prozess, der mit Fortsetzungen am 19.03., 26.03. und 31.03.2015, jeweils 9:00 Uhr belegt ist, lautet auf Verdacht wegen versuchten Totschlags und wird vor dem Landgericht Bielefeld, 3. Strafkammer im Saal 30 verhandelt.