Mit Zuwendungsbescheid vom 05.12.2013 sind der Stadt Blomberg Fördermittel in Höhe von 745.000 € in Form der Anteilsfinanzierung von 60 % zu zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 1.241.700 € für die Durchführung der Maßnahmen „Gestaltung des Pideritplatzes (2. BA)“, „Gestaltung der Stadteingänge incl. Wettbewerb“, „Leistungen von Beauftragten (Planungsmanagement und Bürgerbeteiligung, Blockkonzepte)“, „Immobilienberatung/-management“, „Verfügungsfonds“, „Rückbau durch die Kommune (Neue Torstraße 110) incl. Herstellung einer Grünanlage“ und „Umgestaltung des Burggartens“ gewährt und überwiesen worden. Es handelt sich hierbei um Maßnahmen aus dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept. Da ein Teil der geplanten Maßnahmen (u.a. „Gestaltung der Stadteingänge incl. Wettbewerb“) im Durchführungszeitraum nicht realisiert werden konnte, wurde der ursprüngliche Bewilligungsbescheid mit Widerrufs- und Änderungsbescheid vom 07.06.2019 über die Höhe von 227.569,85 € widerrufen und auf 517.430,15 € neu festgesetzt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben verringern sich somit auf 862.383,59 €. Unter Verrechnung noch nicht ausgezahlter Bundesmittel (11.160,00 €) ergibt sich ein Rückforderungsbetrag in Höhe von 216.409,85 €, der nun zu leisten ist (Mittelrückfluss).

 

Der über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 216.409,85 Euro wurde in der Ratssitzung vom letzten Mittwoch bei zwei Enthaltungen zugestimmt.


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