AusschussMit Schreiben vom 03.03.2015, regen Eheleute aus Horn-Bad Meinberg an, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich dahingehend zu ändern, dass kostenfreier Besuch der OGS für ein Kind, wenn zeitgleich ein Geschwisterkind eine andere Kinderbetreuungseinrichtung in der Großgemeinde besucht, auch stadtübergreifend Anwendung findet. Der Anregung war eine gleichlautende schriftliche Anfrage vorausgegangen, die von der Verwaltung bereits am 02.03.2015 wie folgt beantwortet wurde (Quelle: Ratsinformationssystem).

 

„Grundlage für die Festsetzung von OGS-Elternbeiträgen in der Stadt Blomberg ist die derzeit geltende Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der Offenen Ganztagsgrundschule im Primarbereich vom 11.05.2005, zuletzt geändert mit Satzung vom 15.07.2008. In § 4 Abs. 1 S. 1 dieser Satzung ist folgende Regelung enthalten: „Der Besuch der OGS für ein Kind bleibt kostenfrei, wenn zeitgleich ein Geschwisterkind eine andere Kinderbetreuungseinrichtung in der Großgemeinde besucht.“

 

Dieser Text ist auch in unserem Merkblatt zur Erhebung von Elternbeiträgen abgedruckt. Inhaltlich handelt es sich um eine freiwillige soziale Leistung der Stadt. Die vom Rat der Stadt beschlossene Satzung ist als kommunales Ortsrecht in der Gültigkeit auf das Stadtgebiet Blomberg begrenzt, so dass der kostenfreie Besuch der OGS bei zeitgleichem Besuch eines Geschwisterkindes einer Betreuungseinrichtung außerhalb des Stadtgebietes Blomberg nicht von der Satzungsregelung erfasst wird. Insofern kann ich die derzeitige Satzungsregelung auf Ihren Fall nicht positiv anwenden.

 

Die in Frage stehenden Satzungsregelungen sind seinerzeit nach (zeit-) intensiver Beratung getroffen worden, so dass ich Ihnen (bei allem Verständnis für Ihre Situation) derzeit keine Hoffnung auf eine Beitragsbefreiung machen kann, da eine Überarbeitung der Satzung aktuell nicht vorgesehen ist. Gleichwohl darf ich Sie der Vollständigkeit halber darauf aufmerksam machen, dass Sie eine formelle Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung des Landes NRW an den Rat der Stadt Blomberg richten können.“

 

Gottfried Eichhorn (SPD): „Wir würden gerne ein Signal nach Bad Meinberg senden und verdeutlichen, dass das Kind in Reelkirchen willkommen ist. Ich schlage vor, dass wir die Verwaltung damit beauftragen, eine einvernehmliche Lösung mit den Eltern zu finden.“

 

Jörg Malzahn (CDU): „Es geht hier um eine Satzung, diese ist fest verbindlich. Es gibt lediglich zwei Möglichkeiten, entweder wir ändern die Satzung, oder wir lehnen ab. Anders geht das nicht.“

 

Peter Hohenner (SPD): „Da stimme ich als Jurist zu und muss sagen, eine Einzelfallentscheidung geht so nicht.“

 

Elke Brandt-Rey (CDU): „Mich würde interessieren, wie viele Kinder das im Ganzen überhaupt betreffen würde. Wenn wir einem die Möglichkeit geben, dann doch bitte allen. Einige zahlen eventuell stillschweigend und nehmen es einfach so hin, das halte ich dann für ungerecht.“

 

Winfried Kipke: „Uns sind lediglich zwei Fälle in Belle bekannt. Nur diese haben sich an uns gewendet, von anderen wissen wir bislang noch nichts.“

 

Gottfried Eichhorn (SPD): „Es ist ja nicht die komplette Erstattung angefragt worden. Eventuell kann man in der Satzung eine 50%-Klausel einbinden.“

 

Peter Hohenner sprach von einem „Schülerklau“ und davon, welche Wirkung eine Satzungsänderung auf andere Kommunen haben könnte, meinte es jedoch überspitzt gesprochen. Auch sprach er die gesetzlich geregelten Schülertransportkosten an.

 

Katja Wiegräbe (CDU): „Ich glaube eine Satzungsänderung kann einen langen Rattenschwanz hinter sich herziehen. Diese Länge ist noch gar nicht abzusehen. (spielte damit auf weitere Schüler und auch Kindergartenkinder an)

 

Jörg Malzahn (CDU): „Eindeutig ist doch, dass es nur mit einer Satzungsänderung gehen kann. Die Frage, die sich stellen würde ist auch, wann eine Satzung in Kraft treten könnte.“

 

Aus den Reihen der SPD wurde angefügt, dass Blomberg als Schulstandort es sich eigentlich nicht leisten könne, ein Kind abzulehnen.

 

Hans-Adolf Albrecht (FDP): Eine Ausnahmeregelung für ein Kind halte ich für wenig sinnvoll, eine Einzelfallentscheidung halte ich für eine schlechte Wahl. Mit dem Fischen nach Schülern hat das Ganze meiner Meinung nach auch nichts zu tun und nachfolgende Schulen hängen ja auch noch damit ´dran. Eine sinnvolle Satzungsänderung sollte erfolgen und ich halte eine 50%-Lösung für denkbar.“

 

Peter Hohenner (SPD) fasst den Konsens der Diskussion als Beschlussvorschlag zusammen: „Wir empfehlen Hauptausschuss und Rat die Überprüfung der eigenen Satzung mit Blick auch auf die Satzungen anderer Kommunen. Wir empfehlen als Tendenz eine 50%-Förderung für gemeindefremde Kinder.“

 

Leicht haben es sich die Mitglieder des Ausschusses in der Diskussion nicht gemacht. Mit Blick auf die bereits anfallenden Schülertransportkosten in Höhe von rund 900.000 Euro an anderer Stelle und die aktuelle Haushaltssituation, hätte man auch ein anderes Urteil erwarten können. Ein Herz für Kinder scheinen unsere Lokalpolitiker zu haben, dem formulierten Beschlussvorschlag konnten sich die Mitglieder einstimmig anschließen.


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