Etwa jede dritte Ehe wird geschieden. Oft haben die Ex-Partner falsche Vorstellungen von ihren Rechten und Pflichten, Streit ist damit programmiert. Die Zeitschrift Finanztest listet in ihrer März-Ausgabe die zehn häufigsten Irrtümer zur Trennung auf, etwa, dass Paaren nach einer Eheschließung alles gemeinsam gehört. Kennen die Partner ihre Rechte, hilft das, Ärger zu vermeiden.

 

Gibt es keinen Ehevertrag, wird das Vermögen, das beide während der Ehe erwirtschaftet haben, gleichmäßig auf beide verteilt. Doch Schenkungen und Erbschaften bleiben außen vor. Zu berücksichtigen sind allerdings die Wertsteigerungen während der Ehe, zum Beispiel bei Immobilien. Anders, als viele annehmen, ist auch gegen den Willen des Partners eine Scheidung möglich – und das auch nicht erst nach drei Jahren, wie ein anderer häufiger Irrtum in diesem Zusammenhang lautet. Ein Anwalt kann nicht beide Parteien vertreten oder beraten und die Frau bekommt nicht automatisch das Sorgerecht für die Kinder.

 

Auch über Unterhaltszahlungen gibt es viele falsche Vorstellungen. Betreuungsunterhalt nach einer Trennung gibt es nicht nur für Geschiedene, sondern auch für Unverheiratete. Und auch wenn sich die Ex-Partner die Betreuung der Kinder hälftig teilen, kann es sein, dass der eine dem anderen Ex-Partner Kindesunterhalt zahlen muss. Der ausführliche Artikel Scheidung und Unterhalt findet sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest online unter www.test.de/irrtuemer-scheidung.

 

Pressemeldung: Stiftung Warentest.


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