Derzeit gibt es mehr als 400 Baustellen auf Deutschlands Autobahnen. Häufig dürfen auf den linken Spuren nur Fahrzeuge mit einer Breite von maximal zwei Metern inklusive der Außenspiegel fahren. Aber seit Jahren sind rund 70 Prozent der neu zugelassenen Pkw mit Außenspiegeln breiter als zwei Meter. Daher ist eine solche Verengung der Fahrspur in Baustellen nicht mehr zeitgemäß. Breitere Behelfsfahrstreifen, die eine tatsächliche Fahrzeugbreite bis 2,1 Meter zulassen, sind nach Ansicht des ADAC notwendig.

 

Bereits Fahrzeuge der Kompaktklasse (wie etwa ein VW Golf) sind häufig zu breit für die engen Baustellenspuren. Die Folge: Auf vielen Baustellenspuren dürfen nur noch Kleinwagen und Motorräder links unterwegs sein. Um zu wissen wie breit sein Fahrzeug ist, reicht der Blick in die Fahrzeugpapiere nicht aus. Dort wird lediglich der Wert ohne Außenspiegel angegeben. Autofahrer sollten sich über die tatsächliche Breite ihres Fahrzeugs informieren und ggf. nachmessen.

 

Die zweithäufigste Unfallursache in Baustellen ist die Kollision nebeneinander fahrender Fahrzeuge. Um diese Unfallgefahr zu minimieren, rät der ADAC, in Baustellen versetzt zu fahren und unnötige Überholmanöver zu vermeiden. Auch hier gilt: Das versetzte Fahren ist nur dann sinnvoll, wenn der linke Fahrstreifen von einer ausreichenden Zahl von Fahrzeugen benutzt werden darf.

 

Staus vor Baustellen lassen sich dadurch vermeiden, dass die Zahl der Fahrstreifen auch in der Baustelle beibehalten wird. Fällt eine Spur weg, muss man sich im Reißverschlussverfahren einfädeln. Dabei gilt: so weit wie möglich bis zum Hindernis fahren und erst dann einfädeln. Das Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens kann mit 20 Euro Bußgeld geahndet werden. Außerdem gilt es, in Baustellen besonders aufmerksam zu fahren und ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten.

 

Pressemeldung: ADAC.


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