Der Startschuss für die Zeit der Weihnachtseinkäufe ist gefallen. Ob online oder im Einzelhandel, das Warenangebot ist wie immer riesengroß. Nach der Frage, über welche Geschenke sich ihre Jüngsten am meisten freuen könnten, stehen viele Eltern beim Einkauf bereits vor der nächsten Herausforderung: Wie erkenne ich, ob ein Spielzeug auch sicher ist und ob die Qualität stimmt? Denn immer wieder gelangt auch mangelhaftes Spielzeug in den Handel, das für Kinder sogar gefährlich ist. Die Marktüberwachungsbehörde der Bezirksregierung empfiehlt Kunden daher, beim Kauf genau hinzuschauen.
„Bereits beim Kauf sollte man bestimmte Qualitätskriterien und Kennzeichen der Produkte prüfen“, rät Helmut Schimmelpfennig vom technischen Arbeitsschutz der Bezirksregierung. Er und seine Kollegen kümmern sich in OWL auch um das Thema Produktsicherheit von Kinderspielzeug und führen Kontrollen im Einzelhandel durch. Für Spielzeug gelten wie für alle anderen Produkte bestimmte Sicherheitsstandards, die laut Spielzeugrichtlinie eingehalten werden müssen. Helmut Schimmelpfennig empfiehlt daher für den Kauf von Kinderspielzeug: „Achten Sie darauf, dass die Ware mit dem CE-Kennzeichen und besser noch zusätzlich mit dem GS-Zeichen ausgezeichnet ist. Damit erklärt der Hersteller, dass das Spielzeug der Europäischen Richtlinie für Spielzeuge entspricht.“
Außerdem müssen laut Schimmelpfennig Produktbeschreibung und Warnhinweise in deutscher Sprache vorhanden sein. Der Name und die Anschrift des Herstellers oder des Importeurs müssen ebenfalls sichtbar und leserlich sein. Spielzeug, das für Kinder unter drei Jahren gefährlich sein kann, müsse einen Warnvermerk mit Nennung der spezifischen Gefahr tragen, wie beispielweise: „Nicht geeignet für Kinder unter drei Jahren wegen verschluckbarer Kleinteile“. Der Experte rät außerdem auf den Geruch des Produkts zu achten: „Spielzeug sollte nicht nach Chemie riechen, dann ist häufig etwas nicht in Ordnung.“ Wenn die Kunden beim Kauf diese Tipps beherzigen, so Schimmelpfennig, dann stehe einem fröhlichen Weihnachtsfest zumindest bei der Spielzeugsicherheit nichts mehr im Wege.
Weitere Informationen gibt es unter
https://www.mags.nrw/ansprechpartner-und-beratung-zum-arbeitsschutz-nrw
oder
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/spielzeug/kinderspielzeug-6910
Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW
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