Wer gut vorgesorgt hat, spart bei einem Unfall im Ausland viel Zeit, Geld und Ärger
Die Urlaubsstimmung ist schnell dahin, wenn’s auf der Straße kracht. Wer entsprechend vorgesorgt hat und gut versichert ist, reagiert im Schadenfall richtig und spart sich Ärger und Kosten.
Der ADAC rät, sich über die Verkehrsregeln im Urlaubsland zu informieren. In Europa sind etwa die Regelungen bezüglich Warnwesten, Lichtpflicht, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Vorfahrt, beispielsweise im Kreisverkehr, nicht einheitlich. Verkehrsverstöße werden unterschiedlich streng geahndet.
Wichtig vorab ist der Check des Versicherungsschutzes, ob unter anderem Pannenhilfe, Verschrottung und Heimtransport von Verletzen und beschädigtem Fahrzeug eingeschlossen sind. Die so genannte „Grüne Karte“ sollte immer dabei sein. Dieser Versicherungsnachweis erleichtert die Abwicklung eines Schadens. Gehört das Urlaubsland zur Europäischen Union, hilft bei Schwierigkeiten in der Schadensabwicklung der Schadensregulierungsbeauftragte des Landes weiter.
Ist ein Unfall passiert, gelten die Regeln wie in Deutschland: Warnblinkanlage einschalten, sich nicht vom Unfallort entfernen, eine Warnweste tragen, die Unfallstelle absichern, Verletzten helfen und den Rettungsdienst rufen. Die Notrufnummer 112 ist europaweit einheitlich.
In jedem Fall sind das Kfz-Kennzeichen des Unfallbeteiligten, Name und Adresse des Unfallgegners sowie der Name der Versicherung zu notieren. Eine detaillierte Schadenaufnahme ist wichtig, am besten mit Fotos und Unfallskizze. Außerdem sollte der europäische Unfallbericht ausgefüllt werden, der mehrsprachig beim ADAC erhältlich ist. Die Kontaktdaten möglicher Zeugen sollten ebenfalls festgehalten werden.
In vielen Ländern kommt die Polizei nicht mehr zu Bagatellschäden. Trotzdem sollte sie zur Sicherheit vor allem bei hohem Schaden, nach Fahrerflucht, heftigem Streit oder Problemen mit den Versicherungsdaten gerufen werden.
Sofern der Urlauber verletzt wurde, sollte die Polizei das aufnehmen. Ein Arzt ist umgehend aufzusuchen, um mit dem Attest Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geltend machen zu können.
Ratsam ist, den Zentralruf der Autoversicherer (www.zentralruf.de) sowie weitere Notfall-Nummern gespeichert zu haben.
Pressemeldung ADAC
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