Die Geflügelpest breitet sich weiter aus. Nach zahlreichen Fällen, insbesondere in Nord- und Süddeutschland, ist letzte Woche das Virus bei zwei Wildvögeln in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen worden. Die Gefahr der weiteren Verbreitung des Virus über Wildvögel ist daher nicht mehr auszuschließen.
Um eine Einschleppung der Geflügelpest in die Bestände zu verhindern, ordnet der Kreis Lippe die Stallpflicht für Geflügel im gesamten Kreis an. Ab Freitag, 25. November 2016, muss sämtliches Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder in einer Volieren-ähnlichen Vorrichtung untergebracht werden. Wichtig ist, dass diese Vorrichtungen über eine dichte Abdeckung nach oben verfügen, um Einträge von oben sicher zu verhindern.
Zudem gilt seit dem 21. November 2016 eine Eilverordnung des Bundes über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen.
Demnach hat unter anderem jeder Geflügelhalter sicherzustellen, dass die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorten des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sind. Außerdem dürfen die Stallungen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden. Zudem müssen Desinfektionsmatten oder -wannen vor dem Stalleingang errichtet werden, um das Schuhwerk zu desinfizieren.
Hierzu wurde ein Merkblatt mit den Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung (bis 1000 Tiere) und Geflügelhobbyhaltungen erstellt. Dieses ist auf der Internetseite des Kreises Lippe zu finden.
Darüber hinaus sind Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen. Bei einer Häufung von Todesfällen im Bestand oder erheblichen Veränderungen des Allgemeinbefindens der Tiere ist ein Tierarzt zur Abklärung der Ursache einzuschalten.
Pressemelduung Kreis Lippe
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