VerbraucherzentraleHeftige Gewitter, anhaltender Regen und Hochwasser setzen bei Hauseigentümern die Warnzeichen auf Rot. Denn Starkregen und steigende Wassermassen überfordern irgendwann die kommunale Kanalisation. Deren Abwasserkanäle können in solchen Fällen die gewaltigen Wassermengen nicht mehr aufnehmen und ableiten. Dadurch kommt es auf Straßen zu Stau und Überflutung. Folge: Tief liegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume laufen voll. Schmutzwasser, das durch Rückstau aus dem Kanal in das Gebäude zurück drängt, verursacht oft große Schäden an Wänden, Böden und Einrichtung. „Für alle Schäden durch Rückstau haften Grundstückseigentümer selbst! Hausbesitzer sollten deshalb rechtzeitig geeignete Vorkehrungen treffen, um sich vor der Gefahr eines unkalkulierbaren Rückstaus und einer Überflutung bei Starkregen an und in den eigenen vier Wänden zu schützen“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW. Nachfolgend liefert sie einige Tipps, die ihr Projektteam Haus- und Grundstückentwässerung zum Schutz vor Rückstau in petto hat:

 

 

Schutzvorkehrungen: Räume unterhalb des Straßenniveaus, in denen etwa eine Waschmaschine angeschlossen ist oder aus denen Wasser über Abläufe abfließt – sind besonders gefährdete Schwachstellen bei Rückstaus. Dies sollte, wenn möglich, schon bei der Immobilienplanung berücksichtigt werden. Bei Räumen mit unvermeidbaren Ablaufstellen gewährleistet eine Hebeanlage den besten Schutz. Sie pumpt anfallendes Abwasser über die Rückstauebene hinweg in den Kanal. Von dort kann es nicht mehr zurückfließen. Hebeanlagen sind teuer und benötigen Energie. WC und Dusche können jedoch während eines Rückstaus noch genutzt werden. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn zum Schutz ein Rückstauverschluss vorhanden ist. Dieser lässt Abwasser ungehindert passieren, sperrt den Rückweg allerdings durch Klappen ab. Wer länger nicht zu Hause ist, sollte stets sämtliche Rückstauklappen verriegeln und außerdem alle Fenster und Türen auch im Keller fest verschließen.

 

 

Fachmännischer Einbau: Bevor Eigentümer ihre Immobilie mit Hilfe eines Sanitärfachbetriebs rückstausicher machen, sollten sie sich bei der Stadtentwässerung erkundigen, an welcher Stelle die Rückstausicherung angebracht werden muss. Dadurch werden ein falscher Einbau und der daraus resultierende Ärger verhindert. Bei einem Neubau am besten den Architekten fragen, wie der Rückstauschutz gemäß der gültigen Bestimmungen ausgeführt wird. Individuelle Beratung, Planung und Betreuung der Baumaßnahmen übernehmen Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft oder Fachbetriebe, die Anlagen zur Rückstausicherung installieren, auf Honorarbasis.

 

 

Regelmäßige Wartung: Die Funktionsfähigkeit von Hebeanlagen in Einfamilienhäusern sollten regelmäßig überprüft werden. Rückstauklappen müssen ebenfalls einmal im Jahr gereinigt und gewartet werden. Ansonsten riskieren Grundstückseigner im Schadensfall ihren Versicherungsschutz. Eigentümer können im Anschluss an eine fachmännische Unterweisung ihre Rückstauklappen auch selbst warten. Die Wartung sollte dokumentiert werden, um im Schadensfall Ärger mit der Versicherung zu vermeiden. Viele Fachbetriebe bieten auch Dauerwartungsverträge an. Vor einer Auftragsvergabe ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und deren Leistungen und Preise miteinander zu vergleichen.

 

 

Richtige Versicherung: Die jeweilige Stadt oder Gemeinde als Betreiber der öffentlichen Kanalisation haftet nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern. Diese Schäden sind aber auch in klassischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen nicht automatisch mit abgedeckt. Das Rückstaurisiko muss von daher in einer Elementarschadenversicherung extra abgesichert werden. Im Schadensfall müssen Versicherte damit rechnen, dass ein Nachweis über die regelmäßige Wartung von Rückstausicherungen verlangt wird. Achtung: Nicht jeder Rückstau ist immer mitversichert. Hierbei kommt es auf das Kleingedruckte an. Hier hilft nur, die Vertragsbedingungen genau zu lesen und am besten mit weiteren Versicherungsangeboten zu vergleichen.

 

 

Das Team der Verbraucherzentrale NRW am Verbrauchertelefon Abwasser berät Hauseigentümer kostenfrei zum Schutz vor Rückstau und Überflutung, sowie zu allen Fragen rund um die Zustands- und Funktionsprüfung und Sanierung der Abwasseranlage. Kontakt unter der Rufnummer 0211/3809-300, montags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr, dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr. Die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale NRW bieten außerdem in ihren örtlichen Beratungsstellen eine halbstündige Versicherungsberatung für 40 Euro zu Elementarschäden beim Hausrat und rund ums Wohngebäude an. Kontakt im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungsberatung.

Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW


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