Aus der Hauptausschusssitzung vom 06.12.2017 erging die Beschlussempfehlung, die Haushaltssatzung der Stadt Blomberg mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 einschl. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2019 – 2021 sowie den Stellenplan für das Jahr 2018 in nachstehender Form zu beschließen:
1. Haushaltssatzung der Stadt Blomberg für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Blomberg mit Beschluss vom 20.12.2017 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 38.068.768 Euro dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 42.781.734 Euro im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 35.719.801 Euro dem Gesamtbetrag der Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 40.667.953 Euro dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 3.370.130 Euro dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 5.466.600 Euro dem Gesamtbetrag der Einzahlungen der Finanzierungstätigkeit auf 1.808.000 Euro dem Gesamtbetrag der Auszahlungen der Finanzierungstätigkeit auf 53.000 Euro festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.800.000 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 4.712.966 Euro festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 620 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 443 v. H.
§ 7
Entfällt
§ 8
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruhen, sind im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NW erheblich, wenn sie im Einzelfall mehr als 50.000,00 Euro betragen. Diese Grenze gilt nicht für auf gesetzlicher Grundlage beruhende Mehraufwendungen/-auszahlungen, die aus erzielten Mehrerträgen/-einzahlungen resultieren sowie für Buchungen im Rahmen des Jahresabschlusses. Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind erheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 15.000,00 Euro überschreiten. Die erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.
§ 9
Zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung werden die Erträge und Aufwendungen innerhalb der einzelnen Fachbereiche gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO mit Ausnahme
• der Personal- und Versorgungsaufwendungen,
• der Abrechnungskonten mit dem Eigenbetrieb Blomberger Immobilien- und Grundstücksverwaltung,
• des Produkts Baubetriebshof,
• der bilanziellen Abschreibungen und der inneren Verrechnungen jeweils zu einem Budget verbunden. In dem Budget sind die Summe der Erträge und die Summe der Aufwendungen für die Haushaltsführung verbindlich. Dies gilt entsprechend für Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen.
2. Stellenplan der Stadt Blomberg für das Haushaltsjahr 2018
Der Stellenplan der Stadt Blomberg für das Haushaltsjahr 2018 wird in der vorliegenden Form beschlossen.
Für den Haushaltsplan in vorliegender Form votierten SPD und Grüne sowie der Bürgermeister mit 17 Stimmen, CDU und FBvB mit 12 Stimmen dagegen und die FDP enthielt sich der Stimme. Der „Haushaltsplan“ ist somit beschlossen, ebenso der Stellenplan, der übrigens einstimmig beschlossen wurde.
Ein Auszug aus den Haushaltsreden der Fraktionsvorsitzenden werden wir zeitnah gesondert veröffentlichen.