Mehr als 50.000 Wohnungseinbrüche bilanzierte die Polizei in Nordrhein-Westfalen in 2014. „Die Einbrecher kennen die Schwachstellen von Häusern. Deshalb ist es wichtig, den Sicherheitslücken der eigenen vier Wände einen Riegel vorzuschieben“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW, die jetzt gemeinsam mit dem Landeskriminalamt während Aktionstagen für mehr Sicherheit rund um Haus und Wohnung wirbt. „Wenn die Diebe dennoch auf Beutezug gegangen sind, dann ist die Hausratversicherung der Schlüssel für den Ersatz von Möbeln, Fernsehern oder gestohlener Kleidung. Einbruchopfer müssen dabei allerdings ein paar Verhaltensregeln beachten. So sind Versicherung und Polizei umgehend zu informieren und auch alle gestohlenen Gegenstände detailliert aufzulisten“, gibt die Verbraucherzentrale NRW die folgenden Tipps rund um den Versicherungsschutz bei Wohnungseinbrüchen:
• Was zählt als Einbruchdiebstahl? Damit das bei einem Einbruch gestohlene Wohnungseigentum über die Hausratversicherung abgesichert ist, muss der „Tatort“ bestimmte Bedingungen erfüllen. So sollte sich der Einbrecher beispielsweise mit einem Werkzeug (Brechstange, Dietrich) Zugang verschafft haben. Auch wenn der Dieb mit Hilfe eines vorher geraubten Wohnungs- oder Hausschlüssels einbrechen konnte, muss die Hausratversicherung das gestohlene Eigentum ersetzen. Kein Versicherungsschutz besteht allerdings, wenn der Schlüssel durch fahrlässiges Verhalten entwendet werden konnte.
• Welches Eigentum deckt die Hausratversicherung ab? Durch den Abschluss einer Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Wenn die Langfinger Bücher, Teppiche, Geschirr oder sogar das Futter für die Haustiere mitgenommen haben, gibt’s vom Versicherer Ersatz. Mitversichert ist auch, wenn Gegenstände aus einer in der Nähe liegenden Garage oder Keller, also etwa Rasenmäher oder Werkzeuge, zur Beute zählen.
• Was bezahlt die Hausratversicherung? Der Versicherte erhält im Schadenfall so viel Geld, dass er einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben kann (Wiederbeschaffungspreis). Achtung: Das muss nicht der Kaufpreis sein. Übernommen werden auch Reparaturkosten für beschädigtes Inventar oder für beim Einbruch beschädigte Türen und Fenster. Darüber hinaus wird eine Wertminderung für beschädigte, aber noch uneingeschränkt nutzbare Gegenstände bezahlt.
• Welche Pflichten haben Einbruchopfer? Im Versicherungsvertrag, aber auch im Versicherungsvertragsgesetz sind einige Pflichten festgeschrieben, die im Ernstfall beachtet werden müssen. Werden diese sogenannten Obliegenheiten nicht sorgfältig erfüllt, läuft das Einbruchopfer – trotz Hausratversicherung – Gefahr, dass der Versicherer seine Leistungen kürzt oder sogar überhaupt nicht für den Schaden aufkommt. Oberste Verhaltensregel deshalb: Der Einbruchdiebstahl ist unverzüglich bei der Polizei und dem Versicherer zu melden. Selbstverständlich eigentlich, dass der Schaden so gering wie möglich zu halten ist, also zum Beispiel Scheck- und Kreditkarten sofort gesperrt werden. Außerdem muss für Polizei und Versicherer umgehend eine Liste über die gestohlenen und/oder beschädigten Gegenstände (die sogenannte Stehlgutliste) angefertigt werden.
• Was ist eine Stehlgutliste? Einbruchopfer müssen so schnell wie möglich eine vollständige Liste (Stehlgutliste) der entwendeten Gegenstände erstellen. Dabei ist der Neuwert des Diebesgutes anzugeben und die Beute wie Uhr, Laptop oder Fernseher detailliert zu beschreiben. Achtung: Die Stehlgutliste muss auf jeden Fall beim Versicherer eingereicht werden – es kann nicht darauf gesetzt werden, dass an diese Abgabepflicht erinnert wird. Beim Landeskriminalamt gibt es im Internet unter www.riegelvor.nrw.de unter dem Stichwort „Wertgegenstandverzeichnis“ ein Muster zum Erstellen einer Stehlgutliste.
• Wie sind Wertgegenstände zu dokumentieren? Um im Schadenfall gut gewappnet zu sein, ist es wichtig, dass der wertvolle Hausrat zum Beispiel über Fotos und Einkaufsbelege gut dokumentiert werden kann. Diese Unterlagen können dem Versicherer im Schadensfall vorgelegt werden. Es empfiehlt sich deshalb, vorbeugend alle Wertgegenstände eindeutig zu markieren (z.B. durch Gravur, UV-Stifte etc.) und die wichtigsten Daten in der Wertgegenständeliste zu notieren. Schwer zu beschreibende Gegenstände sollten fotografiert werden.
Informationen zur Sicherung von Haus oder Wohnung gibt es unter www.polizei.nrw.de oder bei den örtlichen Präventionsdienststellen der Polizei. Adressen unter www.polizei-beratung.de.
Die telefonische Rechtsberatung zu Schadensfällen der Verbraucherzentrale NRW bietet Hilfe, wenn es bei der Regulierung Fragen oder Probleme gibt: donnerstags 10 bis 12 Uhr
Telefon: 0900-1-89 79 60 (1,86 €/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend).
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