Im Rahmen des im Jahr 2010 aufgestellten Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (StEK) für die Stadt Blomberg wurde u. a. auch die Einrichtung eines sog. Verfügungsfonds beschlossen. Mit dem Bescheid der Bez.-Reg. Detmold von 2013 wurde seinerzeit auch eine Fördersumme in Höhe von 30.000 Euro bewilligt. Dadurch können die Standorte innerhalb der Straßenzüge des Förderbereiches mit besonderen Aktivitäten und Veranstaltungen verstärkt werden. Möglich sind jedoch auch Fördermaßnahmen, die eine Anschaffung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen (z. B. Stadtmobiliar o. ä.) erforderlich machen. Gemäß der Förderrichtlinie des Landes bedarf es bei den o.g. Fördermaßnahmen bestimmter von den entsprechenden Gremien dazu vorab beschlossener Richtlinien. Diese Richtlinien bilden die Basis für die Vergabe der Mittel aus dem Verfügungsfonds.

 

Die Verwaltung schlägt folgende Vergaberichtlinie vor: Vergaberichtlinie der Stadt Blomberg über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Verfügungsfonds“ gem. Ziff. 14 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 Grundsätze/Ziele: Der Rat der Stadt Blomberg hat im Jahr 2010 ein „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“ (StEK) beschlossen. Anlass und Zielsetzung sind u. a.:

• das Wohnen in der Innenstadt zukunftsfähig zu gestalten
• die Umwälzungen im Einzelhandel zu antizipieren, rechtzeitig Hinweise zur Neuausrichtung zu geben
• und Möglichkeiten für attraktive Angebote zu schaffen das verkehrliche Angebot zu überprüfen und
• die städtebauliche Ausstrahlung des öffentlichen und privaten Raums an zukünftige Ansprüche anzupassen

 

Zur Förderung von unterschiedlichen Nutzungen im Historischen Stadtkern wird ein Verfügungsfonds eingerichtet. Grundlage hierfür bilden die nachfolgenden Vergaberichtlinien.

 

Ziel ist die Belebung der Standorte innerhalb der Straßenzüge des Förderbereiches mit besonderen Aktivitäten und Veranstaltungen über die bisherigen Events und Märkte hinaus. Mit privaten Mitteln sollen Aktionen in den zentralen Bereichen gefördert werden, die die Integration des gesamten Innenstadtbereiches fördern und die Handelsfunktionen unterstützen. Insbesondere soll eine Steigerung der Verweil- und Aufenthaltsqualität im Innenstadtbereich erreicht werden. Die Mittel werden zur Verfügung gestellt im Rahmen des jeweiligen Haushaltsplanes. Ein Rechtsanspruch auf Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht.

 

Der Fonds wird zu 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde finanziert. Die verbleibenden 50 v. H. der Mittel werden von der Wirtschaft, von Immobilien- und Standortgemeinschaften, von Privaten und/oder aus zusätzlichen Mitteln der Stadt in den Fonds eingestellt. Die Mittel des Verfügungsfonds können für Investitionen und die dafür notwendigen vorbereitenden Maßnahmen im Fördergebiet eingesetzt werden. Der Teil der Mittel, der nicht aus der Städtebauförderung stammt, kann auch für nichtinvestive Maßnahmen eingesetzt werden. Investitionsvorbereitende Maßnahmen sind beispielsweise die Erarbeitung entsprechender Analysen und Konzepte, die für die Umsetzung von investiven Maßnahmen notwendig sind, Erarbeitung von Standortprofilen, Gestaltungs- und Nutzungskonzepte für (Laden-) Flächen, Erstellung von Gestaltungsleitfäden (bspw. für Schaufenster, Werbeanlagen), Durchführung von Wettbewerben, Befragungen oder Managementaufgaben.

 

Als investive Maßnahmen können z. B. bauliche Maßnahmen im Straßenraum, Investitionen in die Möblierung und Beschilderung des öffentlichen Raums, die Anlage von Grünanlagen und Kunstobjekten oder die Umsetzung von Lichtkonzepten gewertet werden. Folgende Kriterien bilden die Voraussetzung für die Förderung (mindestens ein Kriterium muss erfüllt sein):

 

• ein eindeutiger Bezug zum Fördergebiet muss vorhanden sein
• Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
• Integration unterschiedlicher Gruppen im Historischen Stadtkern
• Belebung des Einzelhandels

 

Erstmalige Anschaffungen / Projekte im Fördergebiet werden bevorzugt gefördert. Förderfähige Kosten aus dem Verfügungsfonds sind

 

• Sachkosten
• Honorarkosten
• Investitionsgüter, die überwiegend im Historischen Stadtkern zum Einsatz kommen und nach dem Projektende dort verbleiben. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt entscheidet über Maßnahmen mit einem geschätzten Ausgabebetrag ab 5.000 € (mögliche Förderung = 2.500 €). Geringere Ausgaben werden direkt von der Verwaltung bearbeitet und entschieden.

 

Antragsteller/Zuwendungsempfänger können sein:

 

• Privatpersonen
• Gewerbetreibende
• Vereine / Bürgerinitiativen
• Gemeinnützige Träger
• Öffentliche und private Bildungs- / Betreuungseinrichtungen

 

Mit dem Vorhaben darf vor der schriftlichen Bewilligung nicht begonnen werden, Grundlagen der Auszahlung:

 

• Förderbescheid mit vorhergehendem Antrag und Bewilligung durch das Vergabegremium liegt vor
• Vorlage des Verwendungsnachweises (Kosten und Belege)
• Bericht zur Öffentlichkeitsarbeit liegt vor (Presseauszug, dabei ist auf die finanzielle Unterstützung durch die Städtebauförderung zu verweisen)
• Nachweis durch Fotos
• Abschlagszahlungen sind ausnahmsweise möglich, wenn die Durchführung andernfalls gefährdet wäre und nachgewiesen wird, dass die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist.

 

Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt durch die Stadtverwaltung Blomberg. Die „Vergaberichtlinie Verfügungsfonds“ tritt mit der Beschlussfassung in Kraft. – Quelle: Ratsinformationsmanagement der Stadt Blomberg.

 

Der Ausschuss für Bauen und Umwelt stimmt der „Vergaberichtlinie der Stadt Blomberg über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Verfügungsfonds“ gem. Ziff. 14 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008“ einstimmig zu.


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