Die einstige Blomberger Kult- und Wirkungsstätte vom ehemaligen Promi-Wirt Reinhold Mennecke sollte am heutigen Donnerstag erneut unter den Hammer kommen. Die für 9.00 Uhr angesetzte Zwangsversteigerung konnte pünktlich im Blomberger Amtsgericht (Saal I) starten. Aufgrund der Ferienzeit hätte man vermutlich mit etwas mehr Interesse seitens der Bevölkerung rechnen können, steht das Objekt doch im Allgemeinen unter „besonderer Beobachtung“ und viele Blomberger wünschen sich eine Wiederbelebung der Gaststätte. Der Wegfall der 7/10 und 5/10-Regel, könnte das seit Jahren leer stehende Gebäude durchaus interessant machen. „In einem früheren Versteigerungstermin ist der Zuschlag bezüglich der in den Grundbüchern von Blomberg Blatt 3847, 5481, 495 und 3495 eingetragenen Grundstücke versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes bzw. 70 Prozent des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Die Wertmindestgrenzen (5/10- und 7/10- Grenze) gelten daher insoweit nicht mehr.“*1

 

Ein kleiner Rückblick:

Nach Insolvenzanmeldung im Jahr 2003 durch Reinhold Mennecke, lief der Laden zunächst auf einen Sohn, später auf seine Lebensgefährtin. Im Jahr 2007 schloss der Insolvenzverwalter Matthias Landwehr eine Nutzungsvereinbarung mit Klaus Sommer. Sommer wurde unterstützt von seiner Tochter und führte den Laden zunächst erfolgreich weiter. Seine Bemühungen das Objekt zu kaufen scheiterten damals an aus seiner Sicht überzogenen Preisvorstellungen der Verwertungsgesellschaft. Die Ausübung des Rechts auf Kündigung durch den Insolvenzverwalter (nur vier Wochen Kündigungsfrist waren beiderseitig vereinbart worden) trafen Sommer und sein Team wohl wie ein Schlag. Hatten sie doch viel Zeit und auch Geld in den Scharfrichter gesteckt. Eine längerfristige Vorwarnung wäre sicherlich wünschenswert gewesen – auch im Interesse der Nelkenstadt.

 

Nachdem es beim ersten Versteigerungstermin im Juni 2011 ein Missverständnis bezüglich des Mindestgebotes gegeben hatte – ein Blomberger Gastronom hatte ernsthaftes Interesse bekundet – konnte das Objekt keinen neuen Besitzer finden. Im Jahr 2013 wollte ein Paderborner Investor 100.000 Euro für das Gesamtpaket „Scharfrichter“ zahlen, damals hatte die Frankfurter Euro Hypo AG, Hauptgläubigerin der Objekte, jedoch mindestens 177.000 Euro für das angebotene Gesamtpaket verlangt. Diese Summe war dem möglichen Investor aber zu hoch und er, sowie Gastronom Michael Sanner, der 2010 einen Pachtvertrag mit dem damaligen Eigentümer Reinhold Mennecke geschlossen hatte, zogen unverrichteter Dinge wieder von Dannen. Eine Konzession für den Gaststättenbetrieb hatte Sanner damals übrigens leider nicht erhalten, die erwartete Wiedereröffnung blieb aus.

 

Für den heutigen Tag wurde der Verkehrswert für die Objekte Neue Torstraße 24, 26, 28, und An der großen Mauer 24, gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG auf

 

Blomberg Blatt 3847:1.200,00 EUR (Grundstücksstreifen)
Blomberg Blatt 5481: 89.000,00 EUR (Scharfrichter)
Blomberg Blatt 495: 24.000,00 EUR (Geb. links v. Scharfrichter)
Blomberg Blatt 3495: 3.000,00 EUR (kleinste Kneipe der Welt)
Blomberg Blatt 4150: 22.000,00 EUR (Pizzeria rechts vom Scharfrichter)
Gesamtwert: 139.200,00 EUR

 

festgesetzt, wie auf der Seite des Blomberger Amtsgerichts nachzulesen ist.

 

Gerade das urige Haupt-Objekt aus dem Zeitalter der Spätrenaissance (Baujahr um 1677) hat unglaublich viel Charme und weckt bei vielen Blombergern angenehme Erinnerungen. Pünktlich um 9.00 Uhr konnte mit der Verlesung der Amtsblätter begonnen werden, ein staubtrockener Prozess, der sich bis 9.22 Uhr hingezogen hatte. Erst dann konnte eine Gebotsabgabe erfolgen. Diese Gelegenheit nutzte der Bielefelder Geschäftsmann Knut Schlüter, der in Bielefeld ein Autohaus betreibt und nach eigener Aussage schon Objekte in Blomberg besitzt. Sein Startgebot von 70.000 Euro war für die übrigen Anwesenden offenbar schon zu hoch, zunächst gab es kein weiteres Gebot.

 

Dann jedoch bot ein Vertreter der Deutsche Haus und Grund Invest GmbH aus Lippstadt 70.500 Euro, bevor lange Stille im Sitzungssaal einkehrte. Zuvor hatte einer der Anwesenden sein Bedauern darüber geäußert, dass die Objekte nur im Ganzen versteigert werden, offenbar hatte er Interesse an einem einzelnen Objekt. Nachdem die halbe Stunde vergangen war, kam es zum offenen Schlagabtausch zwischen den beiden Parteien, die bereits ein Gebot abgegeben haben. In 1.000-Euro-Schritten wurde abwechselnd bis zu einer Summe von 105.000 Euro geboten.

 

Das Höchstgebot kam vom Knut Schlüter, der unserer Redaktion im Anschluss erzählte, dass er das für ihn interessante Objekt mit toller Historie gerne auch weiterhin gastronomisch nutzen, jedoch nicht selbst betreiben wollen würde. Für Blomberg würde dies sicherlich eine Bereicherung darstellen. Leider jedoch kam es anders.

 

Die Vertreterin der Gläubigerin (New Bond Street GmbH), Rechtsanwältin Kerstin Büker, beantragte die Einstellung des Verfahrens. Als rechtliche Konsequenz wird dadurch der Zuschlag versagt und das Objekt bleibt weiterhin ohne neuen Eigentümer, der somit laut Grundbucheintragungen noch immer Reinhold Mennecke heißt. 140.000 Euro hätten es für die New Bond Street GmbH mindestens werden müssen, erklärte Büker abschließend. Blomberg muss somit weiterhin auf die Neubelebung der Kultgaststätte warten, Knut Schlüter verriet uns, dass er am Ball bleiben wolle.

 

 

 

 

 

 

 

*1 Auszug aus der öffentlichen Bekanntmachung, Amtsgericht Blomberg


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