Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Kreis und Stadt.
Die Durchführung von Aufgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge gehört zu den Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG, dessen Wahrnehmung durch eine interkommunale Zusammenarbeit erfolgen kann. Das Ausschreibungs- und Vergabewesen ist ein verhältnismäßig komplexes Aufgabengebiet, in dem es relativ häufig Änderungen der rechtlichen Vorgaben gibt. Mit Errichtung der Zentralen Vergabestelle des Kreises […]