Seit gestern (28. Dezember) dürfen wieder Raketen und Böller (der Klasse II) für den bevorstehenden Jahreswechsel erworben werden. Die Abgabe an Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist allerdings verboten. Das ist nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass Feuerwerkskörper explosionshaltige Stoffe beinhalten und so bei unsachgemäßem Gebrauch zu üblen und gefährlichen Verletzungen führen können. In Deutschland dürfen nur Böller verkauft werden, die über ein Prüfzeichen verfügen. In den gängigen Verkaufsstellen werden Sie auch nur diese geprüften Knallkörper erwerben können. Lassen Sie die Finger von nicht geprüften Feuerwerkskörpern. Diese sogenannten Polenböller sind in der Anwendung zum Teil unberechenbar, so dass schwere Verletzungen drohen. Die nicht zugelassenen Böller verfügen teils über eine Sprengkraft, die denen der zertifizierten Knallkörper bei weitem übersteigt. Bauen Sie bitte auch keinen eigenen Böller. Diese Versuche gehen häufig schief. Das Böllern ist grundsätzlich ab Sylvester 0 Uhr bis Neujahr 24 Uhr gestattet. In der Silvesternacht wird die Polizei insbesondere Alkohol- und Drogenkontrollen durchführen. Feiern Sie bitte mit Verstand und lassen Sie ihr Fahrzeug stehen, wenn Sie alkoholische Getränke konsumiert haben. Wir wünschen Ihnen eine schöne und sichere Silvesterparty sowie ein frohes und gesundes Jahr 2019!


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